Polenreisen - Informationszentrum der Stadt Krakau

Reisebedingungen für Gruppen

  1. Anmeldung
  2. Leistungen und Preise
  3. Leistungs- und Preisänderungen
  4. Umbuchungen und Änderungen
  5. Bezahlung
  6. Rücktritt von der Reise
  7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
  8. Haftung
  9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
  10. Versicherungen

1. Anmeldung

1.1 Mit der Anmeldung, die nur schriftlich erfolgen kann, bieten Sie Polenreisen den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Für Polenreisen wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die gewünschte Reise mit der Buchung des Hotelaufenthaltes und den Preis schriftlich bestätigt haben. Die Buchung wird verbindlich, sobald die termingerechte Anzahlung geleistet wurde. Bei Zustandekommen des Vertrages sind die „Allgemeinen Reisebedingungen für Gruppenreisen“ für beide Vertragspartner bindend. Bitte beachten sie, dass wir nur Gruppenreisen durchführen können, die aus mindestens 10 vollzahlenden Personen bestehen.

nach oben

2. Leistungen und Preise

2.1 Den Personenreisepreis geben wir Ihnen aufgrund der im Programm aufgeführten Leistungen bekannt. Er ist gestaffelt nach der Anzahl der Reiseteilnehmer. Für Inanspruchnahme von Einzelzimmern werden Ihnen gesonderte Zuschläge angegeben. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich die Reisebestätigung maßgebend. Nebenabreden oder mündliche Zusagen bedürfen für Ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Im übrigen erfolgen Auskünfte aller Art nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Bei der Buchung herangezogene Hotel- bzw. Ortsprospekte haben lediglich einen unverbindlichen Informationscharakter, ohne dass für deren Inhalt gewährleistet wird.

nach oben

3. Leistungs- und Preisänderungen

3.1 Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht von Polenreisen bzw. den vermittelten Leistungsträgern wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Polenreisen behält sich vor, die mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern.

nach oben

4. Umbuchungen und Änderungen

4.1 Alle Umbuchungen und Änderungen seitens des Kunden müssen grundsätzlich bis spätestens 45 Tage vor Reiseantritt bei uns eingereicht werden. Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins und der Reiseorte. Umbuchungsgebühren betragen € 20,- pro Änderung. Bei Verminderung der Teilnehmerzahl erhöht sich der Reisepreis entsprechend der neuen Preisstufe. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf unserer schriftlichen Zusage.

4.2 Bis spätestens 45 Tage vor Reiseantritt sind folgende Unterlagen bei Polenreisen einzureichen: 1 Teilnehmerliste mit Angabe der genauen Teilnehmerzahl, Zimmereinteilung

nach oben

5. Bezahlung

5.1 Der Gesamtpreis muss spätestens 45 Tage vor Reiseantritt, ohne besondere Aufforderung durch uns, auf unserem Konto verbucht sein. Sollte der Betrag bis zu diesem Tag nicht eingegangen sein, sind wir berechtigt, die Buchung zu stornieren und Stornogebühren, lt. unseren Bedingungen, in Rechnung zu stellen. Noch eventuell bestehende Restbeträge werden per Nachnahme erhoben.

nach oben

6. Rücktritt von der Reise

6.1 Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich und per Einschreiben bei uns einzureichen. Die Stornokosten betragen 100 € zuzüglich Umbuchungsgebühren, wenn sie spätestens 45 Tage vor Reisebeginn bei uns eingegangen sind. Sollte die Stornierung weniger als 45 Tage vor Reiseantritt bei uns eingetroffen, müssen wie die entstandenen Kosten, höchstens aber 50% des Gesamtpreises, berechnen.

Umbuchungen innerhalb 45 Tage vor Reiseantritt werden als Stornierung mit anschließender Neubuchung betrachtet.

Rücktritt von einzelnen Gruppenteilnehmern
Die Höhe der Rücktrittskosten bemisst sich nach dem Zeitraum bis zum Beginn der Reise wie folgt:

  • vom 29. Bis 21. Tag vor Reisebeginn kostenlose Verminderung einzelner Gruppenteilnehmer
  • vom 20. Bis 15. Tag vor Reisebeginn 15% des Reisepreises pro Person
  • vom 14. Bis 7. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises pro Person
  • vom 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises pro Person
  • vom 3. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises pro Person
  • vom 1. Tag vor Reisebeginn an 100% des Reisepreises pro Person

Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

nach oben

7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

7.1 Der Kunde ist für seine Gruppe für die Einhaltung der den jeweiligen zwischenstaatlichen Reiseverkehr regelnden Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Impfbestimmungen verantwortlich. Alle Kosten, die durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen, einschließlich eines eventuell außerplanmäßigen Rücktransportes, gehen zu lasten des Kunden.

nach oben

8. Haftung

8.1 Polenreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung und die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
Polenreisen haftet ferner dafür, dass die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ordnungsgemäß erbracht werden, und zwar unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und Ortes.
Polenreisen haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, sofern sich nicht aus diesen Reisebedingungen oder aus den Umständen etwas anderes ergibt.

Ob Verschulden vorliegt, beurteilt sich nach den Vorschriften, die am Ort der Leistungserbringung gelten.

a) Gewährleistung
Der Reisende kann Abhilfe verlangen, wenn eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht wird. Polenreisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Polenreisen kann auch in einer Weise Abhilfe schaffen, dass es eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls das Abhilfeverlangen keinen Erfolg hatte und Reiseleistungen nicht erbracht worden sind.

b) Umfang der Haftung
Die Haftung durch Polenreisen ist beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Polenreisen herbeigeführt wird. Dasselbe gilt, soweit Polenreisen für eine beim Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung von Polenreisen ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit nationale oder ausländische gesetzliche Vorschriften, die Haftung des Leistungsträgers für dessen Leistungen ebenfalls einschränken oder ausschließen.

c) Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
Jeder Kunde ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Sollen Sie wider erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich dem polnischen Reiseleiter bzw. Kundenbetreuer mitzuteilen. Ist dieser nicht erreichbar oder kann er eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich blitzte direkt an den Leistungsträger. Kommt ein Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu und seine Schadensregulierung wird unnötig erschwert.

8.2 Rückerstattung von nur teilweise in Anspruch genommenen Leistungen
Bei teilweiser Inanspruchnahme von Leistungen durch einzelne Reiseteilnehmer wird grundsätzlich keine Erstattung vorgenommen. Sollte der Leistungsträger die vereinbarten Leistungen nicht ganz erfüllen, oder nimmt die gesamte Gruppe die Leistungen nur teilweise in Anspruch, kann ein Antrag auf Erstattung des Gegenwertes der nicht in Anspruch genommenen Leistung gestellt werden.

nach oben

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Reklamationen bzw. Ansprüche auf Kostenerstattung können nur innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisetermin bei Polenreisen mit den entsprechenden Unterlagen geltend gemacht werden. Später eintreffende Ansprüche werden nur dann berücksichtig, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert war. Sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung des Vertrages gegen Polenreisen zustehen können, verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisetermin.

nach oben

10. Versicherungen

Auf Wunsch vermitteln wir sowohl eine Kranken-, Reiseunfall-, Gepäck- als auch eine Reiserücktrittversicherung. Reiserücktrittskostenversicherungen sind bei der Buchung der Reise abzuschließen. Die Kosten der Versicherung trägt der Kunde.


Nürnberg, den 18.03.2008 (letzter Stand)

Reisebedingungen

Download

Allgemeine Reisebedingungen von Polenreisen und Reisebedingungen für Gruppen

Download als PDF-Datei

Telefon +49 (0) 911 22 50 31 | Telefax +49 (0) 911 22 50 33Startseite StartseiteSitemap InhaltsverzeichnisHilfe HilfeAGB AGBImpressum Impressum

Reise nach Krakau | reise krakau buchen | Pension Hotel | Hotels in Polen | Hotel buchen | Polen Hotel | Gruppenreisen nach Polen | Gruppenreise an die polnische Ostsee | Unterkunft an der Ostsee | Reiseangebote Polen | Reisen Polen | Schlesien Reisen | Masuren Reisen
copyright 2007 by media2plan.com


Reisebüro Polenreisen und
Informationszentrum der Stadt Krakau

Hintere Insel Schütt 34
D-90403 Nürnberg

Telefon: (0911) 22 50 31
Telefax: (0911) 22 50 33

E-Mail: info@polenreisen-nuernberg.de