+++ Corona Update Ausnahmen der Quarantänepflicht bei Einreise nach Polen +++

Corona Update. Am 28. Dezember 2020 hat der Ministerrat eine Verordnung zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie verabschiedet. Es gilt unter Anderem eine 10-Tägige Quarantänepflicht für alle, die mit Flugzeug, Bus und Bahn aus dem Ausland nach Polen einreisen. Dabei gelten jedoch Ausnahmen für bestimmte Personengruppe.

Die quarantänepflicht gilt nicht für:

  • Personen die bereits gegen Covid-19 geimpft wurden und eine gültige Impfbescheinigung vorweisen können
  • Personen, die die Grenze zur Republik Polen oder eines Nachbarlandes im Rahmen beruflicher, geschäftlicher oder ihrer Erwerbstätigkeit überschreiten
  • Studenten, die in der Republik Polen studieren, und ihre Erziehungsberechtigten
  • Studenten, Teilnehmer von Aufbaustudiengängen, Fachausbildung und anderen Bildungsformen sowie Doktoranden, die in der Republik Polen studieren

Bei der Überquerung der Deutsch-Polnischen Grenze ist jeder Passagier dazu verpflichtet eine vom Transportunternehmen ausgehändigte Erklärung auszufüllen. Eine Ausnahme von der Quarantänepflicht (bei Erfüllung einer der oben genannten Punkte) muss nachgewiesen werden.

Bei zusätzlichen Fragen können Sie sich an folgende Telefonnummer wenden +48 77 443 44 44 beziehungsweise 801 22 33 44.

Corona Update – es lohnt sich, auf dem Laufenden zu bleiben

Die Weltlage ändert sich dynamisch. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich auf dem Laufenden zu halten. Alle europäischen Länder versuchen, sich auf die aktuelle Pandemiesituation einzustellen. Auf der Grundlage der Zahl der Infektionen und der Prognosen werden Änderungen der geltenden Rechtsvorschriften festgelegt.

Einerseits muss eine Pandemie ernst genommen werden. Andererseits ist zu bedenken, dass die Einhaltung der Empfehlungen das Infektionsrisiko spürbar verringert. Aus diesem Grund können Sie es sich leisten, ins Ausland zu reisen, wenn die geltenden Vorschriften dies zulassen.

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